Jochen Vetter, Manager Consulting Services, Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern
1. Normative Grundlagen sind nun gelegt 2. Jede Applikation braucht eine CE-Kennzeichnung 3. Berühren ja – verletzen nein 4. Kollisionsmessung gemäß ISO/TS 15066
Darüber, wie Mensch und Maschine in der Fertigung am besten zusammenarbeiten können, wird inzwischen sehr viel diskutiert. Denn insbesondere die Effizienz von Roboterapplikationen steigt, je enger Mensch und Maschine zusammenarbeiten können. So werden die Stärken beziehungsweise die Vorteile der Maschine wie Zuverlässigkeit, Ausdauer und Wiederholgenauigkeit mit den Stärken des Menschen, also Geschicklichkeit, Flexibilität und Entscheidungsvermögen kombiniert. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen klassischen, umhausten Roboterapplikationen und Mensch-Roboter-Kollaborationen (MRK) ist, dass Kollisionen zwischen Maschine und Mensch ein reales Szenario sein können. Sie dürfen jedoch ausdrücklich zu keinen Verletzungen führen.
Voraussetzungen für ein sicheres Miteinander sind zum einen zuverlässigere Steuerungen und intelligente, dynamische Sensoren am Roboter selbst. Der Roboter fühlt also, wenn es zu einer Kollision kommt. Zum anderen müssen durch normative Grundlagen verlässliche Sicherheitsstandards gesetzt sein. In der Praxis haben sich die bestehenden Normen aber als nicht ausreichend erwiesen, um eine tatsächliche Kollaboration von Mensch und Maschine sicher umzusetzen. Hier klaffte eine normative Lücke, die durch die Veröffentlichung der Technischen Spezifikation ISO/TS 15066 „Robots and Robotic Devices – Collaborative industrial robots“ geschlossen werden konnte. Mit dieser Technischen Spezifikation können nach entsprechender Validierung sichere Mensch-Roboter-Kollaborationen umgesetzt werden.
Normative Grundlagen sind nun gelegt
In der ISO/TS15066 sind vier Kollaborationsarten als Schutzprinzipien genauer beschrieben:
Bei der Umsetzung einer sicheren Mensch-Roboter-Kollaboration kann der Systemintegrator eine dieser Kollaborationsarten oder eine Kombination daraus für seine Applikation auswählen. In der Praxis zeigt sich, dass durch eine Kombination der Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung sowie einer Leistungs- und Kraftbegrenzung die Dynamik der MRK-Applikation erhöht werden kann und somit auch die Wirtschaftlichkeit.
Jede Applikation braucht eine CE-Kennzeichnung
Zu beachten ist, dass der Roboter normativ an sich nur eine unvollständige Maschine darstellt; erst durch das Werkzeug beziehungsweise das für die jeweilige Applikation notwendige Werkzeug erhält das Robotersystem einen bestimmten Zweck und muss als vollständige Maschine betrachtet werden. Der Integrator oder Anwender wird damit zum Hersteller der Maschine und ist für die CE-Kennzeichnung inklusive sicherheitstechnischer Überprüfung verantwortlich.





