Carsten Meißner, Senior Consultant, Siemens AG Building Technologies und Mark Egbers, Industry Group Manager Infrastructure, Pfannenberg
Brandmeldeanlagen erfüllen sowohl in Produktionsstätten als auch in Verwaltungs- und öffentlichen Gebäuden den Zweck, Brände frühzeitig und unabhängig von der Anwesenheit von Personen zu erkennen, sodass umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. In einer Notsituation wie einem Brand muss dabei gewährleistet sein, dass jede in der betroffenen Zone anwesende Person – auch mit eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit – umgehend und eindeutig alarmiert sowie schnellst möglich evakuiert wird.
Seit der Veröffentlichung der Überarbeitung der Planungs- und Projektierungsregeln der DIN VDE 0833-2 im Oktober letzten Jahres sind die Anforderungen der Produktnorm EN 54-23, die am 1. Januar 2014 in Kraft trat, implementiert. Damit wird nun eindeutig beschrieben, wie und in welcher Menge optische Signalgeber zu planen und zu projektieren sind. Dabei legt auch die DIN VDE 0833-2 zunächst eindeutig fest, dass der Betreiber einer Anlage für das Brandmelde- und Alarmierungskonzept verantwortlich ist. Als Verantwortlicher hat er gemeinsam mit den zuständigen Stellen, dem Planer und gegebenenfalls dem Errichter der Brandmeldeanlage (BMA) die Maßnahmen festzulegen, wie erforderliche Bereiche akustisch und gegebenenfalls auch optisch alarmiert werden müssen. Die wichtigste Änderung durch die neue DIN-VDE-Norm für BMA-Systemanbieter sowie Errichter und Planer ist, dass jede Alarmierungslösung individuell geplant werden muss. Im Mittelpunkt steht dabei immer der vom Signalgeber tatsächlich abgedeckte Signalisierungsbereich, anhand dessen sich der konkrete Gerätebedarf ermitteln lässt. Die Verantwortlichen sollten unbedingt die genauen Herstellerangaben hierzu beachten, um Fehldimensionierungen oder Probleme bei der Abnahme der Anlage zu vermeiden.
Erstmals konkrete Signalisierungsbereiche definiert
In der EN 54-23 werden die Geräte in drei mögliche Zulassungskategorien unterteilt: In den Kategorien W für Wall/Wandmontage und C für Ceiling/Deckenmontage ist die Geometrie des Signalisierungsbereichs bereits vorgegeben. Die Kategorie O für Open/Offene Montage ermöglicht es dem Hersteller im Gegensatz dazu, den Signalisierungsraum frei zu beschreiben beziehungsweise für bestimmte Anwendungen und Konstruktionen optimal zu gestalten. Dies wird im Unterpunkt 6.4.8 der VDE 0833-2 „Optische Signalgeber für die Personenalarmierung“ direkt angewendet. Zusätzlich werden in der Produktnorm besondere Anforderungen an die Lichtleistung und die Lichtverteilung der Geräte gestellt. Beispielsweise gibt sie vor, dass im gesamten Signalisierungsbereich mindestens eine Beleuchtungsstärke von 0,4 lux/m² unter den definierten Messbedingungen erreicht werden muss. Weiterhin müssen optische Signalgeber weißes oder rotes Blitzlicht in einer Frequenz zwischen 0,5 Hz und 2 Hz abgeben – wobei Rot in Deutschland derzeit bevorzugt wird, die ebenfalls zugelassene Alarmierungsfarbe „Klar“ aber Vorteile bieten kann. Außerdem sind die einzelnen Signalisierungsbereiche der jeweiligen Zulassungskategorie bei der optischen Alarmierung nun so aneinander zu reihen, dass der gesamte zu signalisierende Raum vollständig mit den spezifizierten Signalisierungsbereichen abgedeckt ist.





