Dipl.-Ing. Denise Rebstock ist Projektleiterin bei Rösberg Engineering in Karlsruhe
Die 2016 revidierte Norm IEC 61511 fordert ein Security Risk Assessment hinsichtlich der IT-Security, also eine Risikobewertung für Sicherheitssysteme (Safety Instrumented Systems – SIS). Um systematische und stochastische Fehler in einer Anlage zu vermeiden bzw. ihre Auswirkungen einzudämmen, macht die IEC 61508 (funktionale Sicherheit) konkrete Vorgaben. Die Norm bezieht sich auf elektrische, elektronische und programmierbare elektronische sicherheitsgerichtete Systeme. Dennoch suchte man Fehlerursachen bislang fast ausschließlich in der Hardware. Ein Sicherheitssystem (SIS) besteht aber nicht nur aus Aktoren, die im Notfall Anlagen in den sichern Zustand führen und Sensoren, die den Aktoren, eine entsprechende Steuerung übernimmt die sichere Kommunikation. Denn beeinflussen auch Sicherheitslücken in der Software der Sicherheitssteuerung die gesamte funktionale Sicherheit einer Anlage? Und wenn ja, wo sind die Gefahren? Lassen sich mit einer HAZOP (hazard and operability study) Gefahren bezüglich Security analysieren und dementsprechende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Beherrschung in Sicherheitssystemen umsetzen, wie sie die revidierte IEC 61511 fordert? Können auch auf Softwareseite durch konsequenten Einsatz eines Functional-Safety-Management-Systems systematische Fehler vermieden und stochastische Fehler schneller entdeckt und eingedämmt werden?
Norm fordert Risikoeinschätzung
Die aktuelle Gesetzgebung fordert, dass der Anlagenbetreiber eine regelmäßige Risikoeinschätzung hinsichtlich IT-Security seiner Sicherheitssysteme durchführen muss, um Risiken zu identifizieren. Die IEC 61511:2016 ist seit gut einem Jahr als internationaler Standard für die Prozessindustrie gültig; auf nationaler Ebene wird derzeit die VDI 2180 vorbereitet, um die Forderungen des Standards für Deutschland festzulegen. Für Sicherheitssysteme relevant ist vor allem der Abschnitt 8.2.4 der IEC 61511.
Allerdings bildet für viele die Umsetzung der Norm eine große Hürde, da sie tiefgreifendes Know-how in den Bereichen Prozessautomatisierung, funktionale Sicherheit und der IT-Security erfordert. Dennoch ist der Anlagenbetreiber in der Pflicht sicherzustellen, dass seine Sicherheitssysteme nicht angreifbar sind. Betroffen sind Industrieanlagen im Neubau ebenso wie Bestandsanlagen. In beiden Fällen kann es sinnvoll sein, Experten ins Boot zu nehmen. Denn laut Norm ist die Risikobeurteilung zwingend Teil einer Anlagenentwicklung im Lebenszyklus der funktionalen Sicherheit, muss aber auch bei jeder Änderung des Sicherheitssystems und in regelmäßigen Prüfungen wiederholt werden, um sicherzustellen, dass eine Anlage in Bezug auf die funktionale Sicherheit auf dem aktuellen Stand der Technik ist.





