Dazu eignen sich die permanente Differenzstrommessung in geerdeten Stromversorgungen sowie die permanente Messung des Isolationswiderstandes in ungeerdeten Systemen. Im geerdeten Netz besteht die Möglichkeit, mit Differenzstrom-Überwachungssystemen die Differenzströme der gesamten Anlage permanent zu messen und auszuwerten. Hierbei werden Verschlechterungen in der Isolation erkannt und gemeldet. Eine weitere Möglichkeit bietet die ungeerdete Stromversorgung (IT-System) mit einem Isolationsüberwachungsgerät, das den Isolationswiderstand der Anlage permanent misst. In beiden Fällen ist bei der wiederkehrenden Prüfung eine Anlagenabschaltung nicht notwendig.
Was sagen die Normen
Für den sicheren Anlagenbetrieb, der wichtigsten Aufgabe für Betreiber und Anlagenführer, gibt es zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Normen, die den Rahmen des sicheren Betreibens definieren. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage. Diese kann zu großen Teilen im laufenden Betrieb durchgeführt werden mit Ausnahme der Isolationsmessung (DIN VDE 0100-600:2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6 Prüfungen: 61.3.3 Isolationswiderstand der elektrischen Anlage). Für die Messung des Isolationswiderstands zwischen aktiven Leitern und dem mit Erde verbundenen Schutzleiter muss die Anlage abgeschaltet werden. Normen und Vorschriften bieten jedoch Alternativen. Eine permanente Überwachung des Isolationsniveaus der elektrischen Anlage erlaubt es der Elektrofachkraft, eine Anpassung der Prüffristen für die wiederkehrende Isolationsmessung vorzunehmen.
Die DIN VDE 0105-100:2009-10 für den Betrieb von elektrischen Anlagen (5.3.101.0.4) gibt vor: Bei Anlagen, die im normalen Betrieb einem wirksamen Managementsystem für vorbeugende Unterhaltung und Wartung unterliegen, dürfen die wiederkehrenden Prüfungen durch die angemessene Durchführung einer dauernden Überwachung und Wartung der Anlage und all ihrer Betriebsmittel durch Elektrofachkräfte ersetzt werden. Geeignete Nachweise müssen zur Verfügung gehalten werden. In der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) wird ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt, durch eine ständige Überwachung die Fristen für Prüfungen zum Erhalt des ordnungsgemäßen Anlagenzustandes anzupassen.
Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlich von Elektrofachkräften instandgehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden. Demnach können geerdete Anlagen (TN-S-Systeme) mit einem selektiven System zur Differenzstrom-Überwachung (RCM) ausgerüstet werden. Eine Verschlechterung der Isolation führt zu einer messbaren Veränderung im Differenzstrom der Anlage. Der Betreiber wird komfortabel über eine Alarmmeldung per E-Mail informiert.





