Eigentlich ist der Einsatz von Blei schon lange verboten. Bei Kupferlegierungen allerdings gibt es bis jetzt eine Ausnahmeregelung. So sind darin bis zu 4 % Bleianteil erlaubt, um die Zerspanbarkeit zu verbessern. Dazu gehört auch Messing, das in Kabelverschraubungen verarbeitet wird. Endet die Ausnahme, darf auch Messing kein Blei mehr enthalten, das legt die europäische Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardous Substances) fest. In der REACH-Chemikalienverordnung steht Blei zudem auf der Kandidatenliste der ‚Substances of very high concern‘, die schon bald verboten werden könnten.
Kundeninteresse an der bleifreien Verschraubung ist vorhanden
So lange wollte die U.I. Lapp GmbH mit Sitz in Stuttgart aber nicht warten: Schon seit August 2020 bietet das Unternehmen Kabelverschraubungen in einer bleifreien Messingvariante an. Die ersten Reaktionen der Anwender sind sehr positiv. „In den ersten Wochen haben wir vielfach erlebt, dass das Thema für unsere Kunden eine Rolle spielt und sie darauf gewartet haben, bis einer den ersten Schritt macht und endlich eine bleifreie Variante präsentiert“, erklärt Produktmanagerin Lisa Schlingmann.
Zerspanbarkeit von Messinglegierungen sicherstellen
Doch der Verzicht auf Blei war nicht so einfach. Bisher wurde für Messingprodukte zwischen 2 und 4 % Blei beigemengt, um die Zerspanbarkeit der Messinglegierungen zu verbessern. Der Grund: Blei wirkt in Kupferlegierungen als Spanbrecher und Schmiermittel. Durch die geringere Materialhärte lässt sich die Verschraubung schneller und einfacher bearbeiten.
Fertigungsprozesse erfordern eine Anpassung
Auf der Suche nach einer Alternative hat Lapp monatelang unterschiedliche bleifreie Legierungen untersucht. Dazu gehörten Tests in der Fertigung, um die Prozesssicherheit und die Tauglichkeit der Werkzeuge sicherzustellen. Schließlich wurde ein Werkstoff gefunden, der sehr zufriedenstellende Ergebnisse bei der Herstellung der Zwischenstutzen und Hutmuttern für die Kabelverschraubungen liefert. Trotzdem waren aufwändige Prozessanpassungen notwendig. Hierfür mussten teils neue Werkzeuge angeschafft werden.
Produkteigenschaften bleiben erhalten
Sowohl das Labor von Lapp sowie externe Prüfinstitute haben bestätigt, dass die Eigenschaften der Produkte vergleichbar sind mit denen der bleihaltigen Varianten. Das gilt
Auch erfüllen die bleifreien Varianten die Schutzart IP68. Das neue Material ist zwar aufwändiger zu verarbeiten, dennoch hat sich Lapp entschieden, das Material ins Standardsortiment aufzunehmen. „Nachhaltigkeit ist uns wichtig“, betont Guido Ege, Leiter Produktmanagement und -entwicklung bei Lapp. „Deshalb handeln wir bereits jetzt und warten nicht ab, bis ein Gesetz uns dazu zwingt.“





