Holger Heckler, Produkt-Marketing Blitz- und Überspannungsschutz Trabtech, Phoenix Contact, Blomberg
Die jeweils älteren Ausgaben der Normen wurden bereits zurückgezogen – die Übergangfrist endet am 14.12.2018. Elektrische Anlagen, die nach Ablauf der Übergangsfrist – nach Neubau, Erweiterung oder Änderung – in Betrieb gehen, müssen nach den neuen Normen geplant und errichtet werden. Auch wenn eine Übergangsfrist festgelegt ist, soll bei DIN-VDE-Normen stets die neueste Ausgabe angewendet werden.
DIN VDE 0100-443 fordert Überspannungsschutz
Überspannungsschutzeinrichtungen (surge protective devices, SPDs) müssen gemäß DIN VDE 0100-443 installiert werden, denn Überspannungen können Auswirkungen haben auf:
2) Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz
3) Gewerbe- oder Industrieaktivitäten
5) Einzelpersonen – zum Beispiel in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet wurden
Der fünfte Fall, „Einzelpersonen“, ist neu hinzugekommen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass in Wohngebäuden und kleinen Büros grundsätzlich Betriebsmittel der Überspannungskategorien I und/oder II an die feste Installation angeschlossen werden. Der Einsatz von SPDs ist deshalb nun auch für Wohngebäude und für kleine Büros verpflichtend. Feuergefährdete Betriebsstätten sowie Betriebsmittel, die an unterschiedliche Netze angeschlossen sind – wie Strom- und Datennetze – sollten ebenfalls mit SPDs gegen transiente Überspannungen geschützt werden.
Auswahl von Einrichtungen zum Überspannungsschutz
SPDs müssen so ausgewählt und errichtet werden, dass die Spitzen-Spannung bzw. der Verlauf der Spannung bei der Ableitung von Stoßspannungs- und Stoßstromimpulsen stets niedriger ist als die Bemessungs-Stoßspannung des zu schützenden Betriebsmittels. Der Schutzpegel Up von SPDs wird – für Betriebsmittel mit normaler Bemessungs-Stoßspannung – nach Überspannungskategorie II ausgewählt.
Am Speisepunkt einer elektrischen Anlage werden SPDs wie folgt ausgewählt: Ist ein äußeres Blitzschutzsystem vorhanden oder ist eine Freileitungseinspeisung vorhanden, dann ist ein Typ-1-SPD erforderlich. Bei unterirdischer Einspeisung ohne äußeres Blitzschutzsystem ist mindestens ein Typ-2-SPD erforderlich. In DIN VDE 0100-534 und DIN EN 62305-4 werden für Fünf-Leiter-Systeme – abhängig von der gewählten Blitzschutzklasse – unterschiedliche Mindest-Ableitvermögen gefordert. Für Typ-1-SPDs (zwischen L und N) ist ein Mindest-Ableitvermögen zwischen 12,5 und 25,0 kA (10/350 µs) erforderlich. Das mindestens erforderliche Gesamt-Ableitvermögen einer SPD-Kombination liegt zwischen 50 und 100 kA (10/350 µs).





